Zum Ersttermin benötige ich viele Informationen zum Gesundheitszustand, den Beschwerden und viele andere Auskünfte. Zu diesem Zweck halte ich einen Anamnesebogen für Sie bereit. Für die gegenseitige Absicherung bezüglich der Behandlung und der Kosten schließe ich mit Ihnen einen Behandlungsvertrag und informiere Sie über die Therapien und Risiken mit dem Aufklärungsbogen vorab. Informationen zum Datenschutz und dem Umgang mit Ihren persönlichen Daten erhalten Sie hier ebenfalls. Detailinformationen können Sie im Menü unter Datenschutz nachlesen.
Ich freue mich, wenn Sie untenstehende Dokumente ausdrucken und schon weitgehend ausgefüllt zum Ersttermin mitbringen.
Sie können dies natürlich auch in der Praxis ausfüllen.
Gerne können Sie Befunde/Bilder/Berichte - soweit vorhanden mitbringen.
Im Rahmen eines Ersttermins erhebe ich die Anamnese (ausführliches Erstgespräch), führe eine Untersuchung durch, sehe mitgebrachte Befunde und Laborberichte ein und stelle eine Diagnose/Verdachtsdiagnose. Nach Aufklärung über die geplanten Therapien und Beantwortung aller offenen Fragen erfolgt die erste Behandlung.
Der Ersttermin dauert bis zu 50 Minuten.
Ich führe meine Praxis als Terminpraxis.
Gebührenliste für die pauschale Abrechnung (gesetzlich Krankenversicherte)
zuzüglich werden ggf. verbrauchtes Praxismaterial und Medikamente berechnet
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Termine bis 50 Minuten: 85,00 €
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Folge-Behandlungen und Kurztermine bis 30 Minuten: 55,00 €
auch in Kombinationen von Therapien
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tiefgehende Faszienbehandlung und Gewebeaktivierung
Vor- und Nachbereitung wird zusätzlich berechnet pro 10 Minuten 20,00 €
z. B. Dunkelfeldfotos auf Wunsch, Therapiepläne erstellen,
längere Beratungs- /Behandlungszeit
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Privatversicherte oder zusatzversicherte und/oder beihilfeberechtigte Patientinnen oder Patienten
Einige in meiner Praxis angewandte Therapien sind keine im Sinne der Schulmedizin anerkannte Heilmethoden. Es kann deshalb vorkommen, dass die eine oder andere private Krankenversicherung eine von mir erbrachte Leistung nicht erstattet. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung.
Ich rechne nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab, soweit möglich und analog zum GebüH und erstelle eine detaillierte Rechnung für die Vorlage bei der Krankenkasse.
Das Honorar ist unabhängig von der Erstattung durch die Krankenversicherung ohne Abzug zu entrichten.
Osteopathie-Behandlungen werden anteilig von vielen gesetzlichen Krankenkassen übernommen
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die osteopathische Therapie von ausgebildeten Heilpraktikern oder Ärzten.
Bitte sprechen Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse, die Regelungen für die Zuschüsse sind sehr unterschiedlich.
Gut zu wissen:
Hier finden Sie eine Liste von Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen und weitergehende Informationen über Osteopathie
Bahnhofsplatz 2 a, 26122 Oldenburg
Telefon: 0441-95 55 955
Mobil: 0151-43 23 07 63
E-Mail: info@heilpraktikerin-OL.de
Mitglied Nr. 1441 im Berufsverband: Arbeitsgemeinschaft für Chiropraktik, Osteopathie und Neuraltherapie Deutscher Heilpraktiker e. V.